FAQ Arbeitsrecht
Arbeitszeit und Überstunden
Wie viele Stunden pro Tag bzw. pro Woche darf ich als PKA arbeiten?
- Ohne spezielle Vereinbarung beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag 8 und pro Woche 40 Stunden. Bei Teilzeitdiensten sind Arbeitszeiten, die das vereinbarte Dienstausmaß übersteigen, zuschlagspflichtig - außer sie werden innerhalb von 3 Monaten 1 zu 1 als Zeitausgleich konsumiert.
- Wenn aber im gegenseitigen Einvernehmen eine Durchrechnung vereinbart wurde, kann bis zu 9 Stunden täglich und bis zu 48 Stunden wöchentlich gearbeitet werden, ohne dass dafür Zuschläge auszubezahlen sind.
- Wenn man sich den Zeitausgleich innerhalb des Durchrechnungszeitraumes in ganzen Tagen nehmen kann und man innerhalb des Durchrechnungszeitraumes an höchstens fünf Tagen pro Woche arbeitet, kann die tägliche Normalarbeitszeit sogar auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass dafür Zuschläge auszubezahlen sind.
Pausenregelung
Muss ich mittags eine Pause machen oder darf ich durcharbeiten und dafür früher nach Hause gehen?
Beträgt deine Arbeitszeit länger als sechs Stunden, dann musst du nach spätestens sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Diese zählt nicht zur Arbeitszeit.
Für den Fall, dass deine Arbeitszeit sechs Stunden oder weniger beträgt, kannst du durcharbeiten.
Urlaub
Wie viel Urlaub steht mir als PKA zu?
Im Volldienst hast du Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Urlaubsanspruch aliquot zum wöchentlichen Dienstausmaß.
Nach 25 Dienstjahren in derselben Apotheke stehen dir 30 Urlaubstage im Volldienst zu, wobei es durch ein Anrechnen bestimmter Vordienstzeiten auch zu einem etwas früheren Erreichen des erweiterten Urlaubsanspruches kommen kann.
Wohin kann ich mich wenden, wenn es zu Problemen mit meinem Chef oder meiner Chefin kommt?
Wenn es zu Problemen mit deinem Chef / deiner Chefin kommt, wende dich bitte an die Arbeiterkammer. Sie unterstützt dich in allen Arbeits- und Sozialrechtlichen Fragen.
Informationen dazu findest du bei der Arbeiterkammer